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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Roadside Buddies GmbH

1.  Geltung

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen der ROADSIDE BUDDIES GmbH (nachfolgend „uns“ und Formen davon, genannt) und natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend „Kunde“ genannt) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Folgeaufträgen in
Teil-, Ergänzungs- oder Vollform-Aufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.roadside-buddies.com).

Diese wird auch den Kunden zugestellt.

1.3.  Wir arbeiten in jedweder Form ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.

1.4.  Geschäftsbedingungen des unternehmerischen Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen Zustimmung.

1.5.  Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2.  Angebot/Vertragsabschluss

2.1.  Unsere Angebote sind unverbindlich.

2.2.  Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3.  In allen Formen von Medien, in Informationsmaterialen sowie alle anderen Aufzeichnungen in schriftlicher, elektronischer und bildlicher Form, in denen Informationen über unsere Produkte und Leistungen erscheinen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat uns der Kunde, sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt, diese und deren Quellen darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich, unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich, zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

2.4.  Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und können Anpassungen unterliegen, sofern Anpassungen aus wirtschaftlichen, reglementarischen oder öffentlichen Gründen notwendig werden. Der Kunde wird von uns darüber ausschließlich schriftlich informiert.

 

2.5. Dienstleistungen unsererseits sind bei Aufträgen in der Serviceverantwortung dritter Dienstleister (Zahlungsoption: Flotten- und Servicekartenanbieter) von der Deckung und Freigabe abhängig.

Wir prüfen vor Beginn der Dienstleistung die Deckung der zur Zahlung zur Verfügung gestellten Zahlungsoption. Wenn eine Validierung der Zahlungsoption nicht zu Stande kommt, wird die Dienstleistung nicht begonnen, der Kunde ist berechtigt die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, wenn er diese in Vorkasse vergütet.

 

3.  Preise

 

3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, insbesondere Stundensätze oder km-Pauschalen unterliegen notwendigen, wirtschaftlichen Anpassungen.

3.2.  Für vom Kunden beauftragten Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Erklärt sich ein Kunde mit einer Dienstleistung einverstanden so ist dies bindend. Wird eine angeforderte Dienstleistung seitens des Kunden storniert, wird allenfalls der angefallene Aufwand in Rechnung gestellt. (Bereitschaft, Anfahrt, Maut, Stornokosten bestellter Ware, Rücksendung bestellter Ware, sowie alle weiteren, unmittelbar im Zusammenhang mit dem Auftrag oder aus der Stornierung heraus anfallenden, vorhersehbaren und unvorhersehbaren Kosten)

 

3.2.1. Anfahrten zum Einsatzort werden grundsätzlich ab dem Standort unseres Firmenstandortes berechnet, befindet sich das nächstliegende Einsatzfahrzeug an einem weiter entfernten Standort, dann wird die Anfahrt von diesem Standort aus berechnet, von dem aus sich das Einsatzfahrzeug zum Einsatzort des Kunden in Bewegung setzt.
Abfahrten werden ausschließlich zurück zur
Adresse des Firmenstandortes berechnet.

 

3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager oder aktueller Standort. (3.2.1.) Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.

 

3.4. Der Einsatz gilt als beendet, wenn wir einen positiven Zahlungseingang, eine Gutschrift oder eine Bestätigung in elektronischer Form erhalten haben. Dazu zählen abgeschlossene Transaktionen per Kreditkarte oder die Zahlung mit einer Servicekarte eines von uns akzeptierten oder per Dienstleistungs-Vertrag gelisteten Flotten-Dienstleisters, die eingegangene Gutschrift per Sofortüberweisung oder Barzahlung an der Einsatzstelle.

 

3.5. Wartezeiten, die wegen kundenseitiger Gutschriften auf deren zur Zahlung eingesetzten Prepaid-Karten, die zur Deckung/Zahlung unserer Kosten dienen, gehen zu Lasten des Kunden. Wartezeiten auf Zahlungen an der Einsatzstelle bis zum endgültigen Ausgleich unserer Kosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden. Wir behalten uns vor, Wartezeiten, die aus Gründen von Zahlungsproblemen seitens des Auftraggebers/Kunden entstehen, aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen separat nachzuberechnen.

4. Zahlung

4.1.  Der Gesamtbetrag ist unmittelbar nach Leistungsfertigstellung fällig. Die Zahlung kann Bar, Sofortüberweisung oder EC-/Kreditkarte erfolgen. Bei Zahlungen mit EC-/Kreditkarte behalten wir uns vor, eine Transaktionsgebühr in der Höhe von 3% des Gesamtbetrags in Rechnung zu stellen.

4.2.  Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen, Vereinbarung.

4.3.Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.

4.4.  Gegenüber Unternehmern sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, einen Verzugs-Zinssatz in Höhe der zum Zeitpunkt des Zahlungsverzuges gültigen Zinssatz für Unternehmen über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz in Höhe von 5%.

4.5.  Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt bei Unternehmern vorbehalten.

4.6.  Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.

 

4.6.1. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir auch vor Ort berechtigt, alle von uns beigebrachten, beweglichen, nicht verbauten sowie durch uns verbauten Teile einzubehalten oder zu entfernen, sofern diese nicht die Sicherheit beeinträchtigen. Eine Weiterfahrt des Kunden ist hiervon unberührt und nicht relevant, diese fällt nicht unter die Mitwirkungspflicht unsererseits bezüglich der Fahrsicherheit. Es wird, ausschließlich des Zustands vor unserem Eintreffen, der Zustand hergestellt, in dem keine Gefahr weiterer Defekte oder Gefährdung Dritter besteht, dies betrifft allerdings nur die Demontage bereits verbauter Neuteile, es sei denn, diese wurden speziell für den Kunden beschafft oder geliefert.

 

4.7.  Ebenso sind wir berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

4.8.  Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit
rechtlich nachgewiesene Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.

4.9.  Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung, an Dritte abzutreten.

4.10. Leistet die Versicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so verpflichtet sich der Kunde, in die Zahlung einzutreten und uns diese ohne Abzug zu zahlen.

4.11. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

4.12. Für zur Einbringung der überfälligen Zahlung notwendigen und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Zahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 10,00 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

5.   Pfandrecht / Zurückbehaltung

Für alle unsere Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch für Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendungen sowie jedem Folgeschaden durch den vom Kunden verschuldeten Zahlungsverzug, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand des Kunden zu, unberührt davon, ob es Eigentum des Kunden, Leasing- oder Finanzierungsgegenstand ist.

6.  Bonitätsprüfung

Wir arbeiten vor Ort ausschließlich gegen Sofort-Inkasso. Der Betrag wird bei Fertigstellung des Auftrages sofort fällig gestellt und in Bar, mit Kreditkarte, akzeptierte Flottenkarte, akzeptierte Servicekarte oder Bankomat und in jeder weiteren von uns akzeptierten elektronischen Bezahlart zu zahlen. Bei Flotten- und Servicekarten von Service-Providern gilt Punkt 2.5 dieser AGB als Voraussetzung einer Dienstleistung unsererseits.

7.   Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1.  Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der
Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

7.2.  Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.

7.3.  Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb.

7.4.  Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen und Verträge oder Teilegutachten für Sonderbauformen (z.B. Herstellergarantie, Teilegarantie oder Spezialanfertigungen, besondere Materialen) mit Dritten zur Kenntnis zu bringen. Falls besondere Materialien oder Sonderanfertigungen verbaut sind und diese unsere Arbeiten betreffen, beeinflussen oder erschweren könnten, sind wir vor Beginn unserer Arbeiten zu informieren. Wir haben nicht die Pflicht, nach diesen zu fragen. Werden Teile während oder durch unsere Arbeiten wegen Unkenntnis der besonderen Gegebenheiten unsererseits und durch die Verletzung der Mitwirkungs- oder Auskunftspflicht des Kunden und/oder des Auftraggebers beschädigt bzw. erlischt durch Arbeiten an diesen Teilen eine Gewährleistung eines Drittanbieters/Versicherers/Herstellers, gehen Kosten, Neubeschaffung, Reparatur oder Ersatz dieser Teile und allen Nebenprodukten, die zur Wiederherstellung in den unbeschädigten Stand nötig sind, einschließlich Versand- und jeglicher anderer daraus resultierender Kosten zu Lasten des Kunden und / oder Auftraggebers.

 

7.5. Der Kunde ist selbst für die Einhaltungder kraftfahrrechtlichen Genehmigungspflichten verantwortlich.

7.6. Der Kunde ist dazu verpflichtet die Festigkeit der Radschrauben nach ca. 50 km kontrollieren zu lassen.

8.  Leistungsausführung

8.1. Werden durch den Kunden vor oder während des Auftrages Erweiterungswünsche an uns herangetragen, sind wir nur dann verpflichtet, diese zu berücksichtigen, wenn sie dem Zweck des Vertrages und der Leistung entsprechen und aus
technischen Gründen erforderlich sind.

8.2.  Dem Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

8.3.  Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

8.4.  Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen erhöht.

8.5. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, bestellte Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren, als neu anzuerkennen.

9. Leistungsfristen und Termine

9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.

9.2. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.

9.3. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

10. Beschränkung des Leistungsumfanges

10.1. Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw. kleine Kratzer entstehen. Da es sich in der Regel bei Pannenhilfe um Nothilfe-Reparaturen im öffentlichen Verkehrsraum und um die Demontage von beschädigten, teilzerstörten sowie vollzerstörten Bauteilen handelt, wird auf geringfügige und unerhebliche Beschädigungen (Bagatellschäden) keine Rücksicht genommen, da hier die Reparatur und die Beseitigung einer Gefährdungslage den Vorrang hat. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (keine Gewährleistung, keine Nachbesserung, kein Versicherungsschaden) und sind von uns nur zu verantworten (Schadenersatz), wenn wir diese
grob fahrlässig verursacht haben.

10.2. Der Kunde erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Einwilligung.

11. Probefahrten

Der Kunde ermächtigt uns zu Probe- und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen die sich in dem Besitz desselben befinden.

12.  Altteile

Ersetzte Altteile (nicht mehr zu verwenden) - ausgenommen Tauschteile (wiederverwendbar) - sind von uns bis zur Übergabe des Fahrzeuges aufzubewahren. Der Kunde kann deren Herausgabe verlangen. Danach sind wir zur Entsorgung berechtigt und der Kunde hat allfällige Entsorgungskosten gesondert zu tragen.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1.  Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

13.2.  Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

13.3.  Der unternehmerische Kunde hat uns vor der Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

13.4.  Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes, den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.

13.5.  Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

13.6.  In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

 

13.7.  Auf Kundenwunsch und nach dessen Vorgaben gefertigte Waren (z.B. montierte Rad-Reifenkombinationen) sind vollständig zu bezahlen und abzunehmen. Andernfalls wird die Ware kostenpflichtig eingelagert. Übersteigen die Lagerkosten den Warenwert, geht die Ware wieder in unseren Besitz über.Ein Verwerten/Entsorgen/Recyceln der Waren auf Kosten des Kunden behalten wir uns vor, eine Bezahlung der Waren bleibt hiervon unberührt.

14.  Gewährleistung

14.1.  Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung.

14.2. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.

14.3. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.

14.4. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

 

14.5. Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Fahrzeuges oder der Teile, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit
dies nicht unzumutbar ist.

14.6. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn beigestellte Teile des Kunden nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sind oder nicht den Herstellervorgaben entsprechen, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.

14.7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden das gebrauchte Reifen zur Gänze aus der Gewährleistung ausgeschlossen sind. Dies trifft ebenfalls bei Montage von kundenseitig bereitgestellter Reifen oder Rad-Reifenkombinationen zu, ebenfalls am Fahrzeug mitgeführte Ersatzkombinationen. Wir führen lediglich eine Sichtkontrolle und eine Reifendruckkontrolle durch. Ist der Ersatzgegenstand und/oder anders bereit gestellter Ersatz mangelhaft oder nicht verkehrssicher, wird dieser nicht montiert. Eine Montage auf Kundenbegehren ist unsererseits ebenso ausgeschlossen.

15.  Haftung

15.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15.2.  Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

15.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.

15.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.

15.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.

15.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafter Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.

15.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung. Insoweit beschränkt sich unsere Haftung auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

16. Salvatorische Klausel

16.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

16.2. Der unternehmerische Kunde und auch wir verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

17. Allgemeines

17.1. Es gilt österreichisches Recht sowie die ÖNORMEN V5050, V5051 und V5080 betreffend Kraftfahrzeuge.

17.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

17.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Land: Österreich, Ort: 6335 Thiersee).

17.4. Für Streitbeilegung können diealternativen Streitbeilegungsstellen zur Schlichtung von Verbrauchergeschäften  eingeschalten werden.(www.verbraucherschlichtung.or.at)

 

17.5. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
 

Unsere Leistungen         

Reifen-Notdienst

Altreifenentsorgung

Räderwechsel für Fahrzeugflotten

Kleinreparaturen

Reifenwechsel

Reifenhandel alle Größen

PKW Überführungen per Plateau-Anhänger

Neuwagen-Überführungen

Begleitschutz für Werkstattfahrten

Öffnungszeiten   

immer, wenn Ihr uns braucht

24/7

Kontakt                                     

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Mitterland 79b

6335 Thiersee

Österreich

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+43 676 600 50 55

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